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BGH, 08.06.1978 - VII ZR 176/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erlöschen einer bestehenden Mehrforderung durch vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung oder vorbehaltlose Entgegennahme einer Erklärung mit Schlusszahlungswirkung - Auswirkung der widerspruchslosen Entgegennahme einer Schlusszahlung oder Erklärung mit ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorbehaltslose Annahme der Schlußzahlung Bereicherungsanspruch des Auftraggebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 16
Rückforderung eines nach Eintritt der Schlußzahlungswirkung gezahlten Betrages
Papierfundstellen
- BauR 1979, 63
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1973 - VII ZR 37/73
Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung
Auszug aus BGH, 08.06.1978 - VII ZR 176/77
Leistet der Auftraggeber nach Eintritt dieser Wirkung noch Zahlungen auf die berechtigte Mehrforderung, dann leistet er nicht ohne Rechtsgrund und kann keine Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung verlangen (Senatsurteil BGHZ 62, 15, 17 f).
- BGH, 08.07.1982 - VII ZR 13/81
Aufrechnung mit einer ausgeschlossenen Forderung
Der Senat wendet deshalb in ständiger Rechtsprechung § 16 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B (1952) (= § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1973 und 1979)) mit Zurückhaltung an: Der Auftraggeber, der eine "ausgeschlossene" Nachforderung bezahlt, kann entsprechend §§ 813 Abs. 1 Satz 2, 222 Abs. 2 Satz 1 BGB seine Leistung wie bei der Bezahlung einer verjährten Forderung nicht zurückverlangen (BGHZ 62, 15 [BGH 06.12.1973 - VII ZR 37/73]; BGH Urteil vom 8. Juni 1978 - VII ZR 176/77 = BauR 1979, 63). - BGH, 23.04.1981 - VII ZR 207/80
Befriedigung aus einer zur Sicherung des Werklohns eingeräumten Hypothek trotz …
Hat der Auftraggeber eine ausgeschlossene Forderung bezahlt, kann er entsprechend §§ 81; Abs. 1 Satz 2, 222 Abs. 2 Satz 1 BGB seine Leistung nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern (BGHZ 62, 15 [BGH 06.12.1973 - VII ZR 37/73]; BGH Urt. v. 8. Juni 1978 - VII ZR 176/77 = BauR 1979, 63). - BGH, 28.06.1979 - VII ZR 242/78
VOB/B-Fassung 1973 - Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung
Der Kläger kann deshalb seinen Anspruch auf die zusätzliche Vergütung nicht mehr durchsetzen (Senatsurteil vom 8. Juni 1978 - VII ZR 176/77 = BauR 1979, 63 m.w. Nachweisen).